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DHB-Schiedsrichterlehrwart spricht von „stiller Änderung“

Schiedsrichterwesen„Manchmal birgt ein Regelwerk nach Änderungen die ein oder andere Neuerung in sich, auf die man unseres Erachtens vom Regelgeber hĂ€tte deutlich hinweisen mĂŒssen“, sagt Hans Thomas, Schiedsrichterlehrwart des Deutschen Handballbundes. Mit Blick auf ein beim Gegenstoß möglichen Aufeinandertreffen von Torwart und Gegenspieler machte der DHB-Schiedsrichterwart jetzt auf eine inzwischen von der Internationalen Handball-Föderation bestĂ€tigte so genannte „stille Änderung“ aufmerksam.
Im Gegensatz zur bisherigen Auffassung, dass ein Zusammenstoß zwischen Gegenstoßspieler und still stehendem Torwart als StĂŒrmerfoul gewertet werde, spreche das Regelwerk auch in diesem Fall von einer direkten Disqualifikation gegen den Torwart, sagt Thomas. Die BegrĂŒndung?  Nur der Torwart  könne den gefĂ€hrlichen Zusammenprall ursĂ€chlich verhindern. „Wenn der Torwart bei einem gegnerischen Gegenstoß seinen Torraum verlĂ€sst und es zu einem Zusammenstoß mit dem Gegner kommt, ist der Torwart immer der verantwortliche  ‚ÜbeltĂ€ter‘ und somit mit Disqualifikation ohne Bericht zu bestrafen, egal ob er sich nach vorne bewegt oder still steht.“

Die Wertung als StĂŒrmerfoul sei laut DHB-Schiedsrichterlehrwart in diesem besonderen Fall gemĂ€ĂŸ des Kommentars zur Regel 8.5 nicht  möglich. Hans Thomas in einem Schreiben an die Schiedsrichterlehrwarte der LandesverbĂ€nde: „Andere Vergehen wie Klammern des Gegenstoßspielers durch den Torwart im Vorbeilaufen fallen wie auch bisher schon nicht darunter, das sind progressive Vergehen.“

Thorsten Rieckmann, Referent fĂŒr die Ausbildung der Schiedsrichter im Handball-Verband Niedersachsen, bittet um Beachtung: „Diese neue Auslegung gilt nur fĂŒr den Torwart. Bei einem Spieler ist weiterhin die Regel 8:2d zu beachten.“ (Quelle: www.hvn-online.com)
 
Kurz notiert

M o n t a g s - T a l k Montag, 06. September 10 20 Uhr, Rest. Dahlskamp

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